Brauchen Berufsotograf:innen einen Presseausweis?
Grundsätzlich benötigen alle selbstständig tätigen österreichischen Berufs- und Pressefotograf:innen einen Gewerbeschein, den man beim Magistrat beantragen kann. Auf dem Berufsausweis der Innung/WKO wird dabei bestätigt, dass man einen Gewerbeschein besitzt und das Gewerbe Berufsfotografie oder auch Pressefotografie betreibt. Dieser WKO-Ausweis bestätigt jedoch NICHT, dass man als visueller Journalist tätig ist!
Seit vielen Jahren ist das Gewerbe der Berufsfototografie - wie früher nur die Pressefotografie - nicht mehr an einen Ausbildungsnachweis (Meisterprüfung) gebunden, man kann beide Gewerbe frei anmelden, und beide haben jetzt die identische Vollberechtigung. Falls man früher schon das Gewerbe Pressefotografie angemeldet hat, darf man also inzwischen auch in all jenen Bereichen fotografieren und die Fotos vermarkten, in denen es lange Zeit dem Pressefotogewerbe NICHT gestattet war. Viele gewerblich tätige „Pressefotograf:innen" betreiben daher heute vor allem die ehemals für sie „verbotenen“ Bereiche Werbung, PR, B2C-Portraits sowie Veranstaltungen und Hochzeiten, weil sie eine wichtige Einnahmequelle darstellen. Wer also vor allem diese gewerblichen Tätigkeiten als „Pressefotograf:in“ laut WKO-Berufsausweis ausübt, übt keine unabhängig bestätigte journalistische Tätigkeit aus, der WKO-Berufsausweis wird daher meist NICHT als gültiger Presseausweis anerkannt.
Der höchst anerkannte Österreichische Presseausweis wird aus diesem Grund über das SYNDIKAT FOTO FILM - im Verbund mit dem Kuratorium für Presseausweise und allen Trägerverbänden - ausschließlich an Personen vergeben, die tatsächlich ihre journalistische Tätigkeit für Medien - angestellt oder selbstständig - mit Belegen nachweisen können. Unser Presseausweis gilt daher bei Vorlage an offiziellen Stellen seit mehr als 70 Jahren als Bestätigung, dass die Inhaber:innen tatsächlich Journalist:innen sind und - im Sinne der Pressefreiheit - auch unterstützt werden sollten.
Erhalten Film-/Videoreporter einen Presseausweis?
Ja, wie oben schon angeführt wird der Presseausweis vom SYNDIKAT aber nur jenen Personen ausgestellt, die journalistische Arbeit mit Film/Video oder im TV-Bereich - angestellt oder selbstständig - durch Belege nachweisen können.
Viele Kameraleute, Regisseure und Film-/Videoproduktionen arbeiten aber NICHT im journalistischen Bereich und benötigen daher auch keinen Ausweis.
Wozu gibt es den QR-Code auf dem Ausweis?
Über den QR-Code wird die Gültigkeit des Ausweises abgefragt.
Unser Presseausweis hat seit 2024 als Alleinstellungsmerkmal einen QR-Code, der bei Vorlage abgefragt wird und sofort anzeigt, ob der Ausweis GÜLTIG oder UNGÜLTIG ist. Die wichtigsten Institutionen Österreichs wurden über diese neue Methode informiert, die Gültigkeit wird bei Akkreditierungen und bei Eintritt zu Veranstaltungen und Institutionen überprüft.
Falls manch ein Eintrittskontrolleur den QR-Code NICHT abfragen kann (oder will), verwenden Sie vor Ort Ihr eigenes Smartphone zur Beweisführung. Der QR-Link aller Trägerverbände öffnet ausschließlich Ihre zugeordnete Ausweisseite auf der offiziellen Website des Kuratoriums für Presseausweise und zeigt dort die Gültigkeit Ihres Presseausweises an.
Der QR-Code kann bei Bedarf mit sofortiger Reaktion auf UNGÜLTIG gestellt werden, z.B. wenn man uns rasch meldet, dass man bestohlen wurde oder den Ausweis verloren hat. Früher waren verlorene Ausweise zumindest bis Ende des Beitragsjahres laut Jahresmarke gültig, was Missbrauch durchmöglich machte. Jetzt wird aber mit dem QR-Code jedem Missbrauch vorgebeugt; der Ausweis wird nach Verlustmeldung sofort ungültig gestellt und unser Mitglied bekommt rasch einen neuen Ausweis mit neuer Nummer und neuem QR-Code.
Welche Rechte habe ich mit dem Presseausweis?
Der Ausweis ist nicht mit bestimmten Rechten verbunden, er dient aber dazu, Unterstützung bei der journalistischen Arbeit zu erhalten. Er ist ein anerkanntes Arbeitsinstrument im Umgang mit Behörden, bei Recherchen und für Akkreditierungen. In vielen Fällen wird auch bei Institutionen und Veranstaltungen kostenfreier Eintritt gewährt, wenn man sich als Journalist:in ausweist.
Welche Pflichten habe ich als Journalist:in?
Der Österreichische Presserat hat Grundsätze für die publizistische Arbeit - den sogenannten Ehrenkodex für die österreichische Presse - aufgestellt. Dieser beinhaltet Regeln für die tägliche Arbeit der Journalist:innen, um die Wahrung der journalistischen Berufsethik sicherstellen.