SYNDIKAT FOTO FILM
Syndikat der Pressephotographen, Pressebildagenturen und Filmreporter Österreichs
Das SYNDIKAT FOTO FILM ist ein Interessensverband von Journalistinnen und Journalisten, insbesondere der Foto-, Film-, Video- und TV-Reporter:innen, und vergibt auf Antrag und bei Nachweis journalistischer Tätigkeit den Presseausweis des Österreichischen Kuratoriums für Presseausweise.
Vier offizielle Interessensvertretungen sind als Gründungsmitglieder die Trägerverbände des Kuratoriums für Presseausweise:
- Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ)
- Österreichische Zeitschriften- und Fachmedienverband (ÖZV)
- Journalist:innengewerkschaft in der Gewerkschaft der Privatangestellten (GPA)
- Syndikat der Pressephotographen, Pressebildagenturen und Filmreporter Österreichs (Syndikat Foto Film)
Der Presseausweis
Austrian Press Card
Die „harte Währung“ der Medienbranche ist der Presseausweis des österreichischen Kuratoriums für Presseausweise, der von den obigen Trägerverbänden vergeben wird. Er ist der einzige Berufsausweis für Journalist:innen, dessen Gültigkeit jederzeit Online mittels QR Code - auch in Englisch - überprüft werden kann, und der einzige Ausweis, der von einem Verbund aus Arbeitgeber-, Arbeitnehmer - und Branchenvertreter:innen nach strengen Zulassungsbedingungen vergeben wird.
Fotografen, Film- und Videoreporter:innen, Kameraleute, Text- und Bildjournalist:innen, Eigentümer:innen und Angestellte von Medienbetrieben wie Bildagenturen und Film-/Video-/TV-Produktionen können den Presseausweis und die Mitgliedschaft beim Trägerverband SYNDIKAT FOTO FILM beantragen, sofern sie hauptberuflich angestellt oder selbstständig (mit Gewerbeschein, falls gesetzlich erforderlich) oder in ständiger und nicht bloß unbedeutender Nebenbeschäftigung im journalistischen Bereich tätig sind.
Der Ausweis ist nicht mit bestimmten Rechten verbunden, er dient aber dazu, um Unterstützung bei der journalistischen Arbeit zu bekommen, und er ist ein anerkanntes Arbeitsinstrument im Umgang mit Behörden, bei Recherchen und für Akkreditierungen.
Bitte beachten Sie bei Antragstellung die Beilage aller im Antragsformular geforderten Nachweise!