MEIN Schatz, das Urheberrecht!

Ein Bericht von Georges Schneider
24. September 2025 durch
Georges SCHNEIDER

Foto: Georges Schneider, verwendet auf dem Titelbild von PROFIL 19/2025

Jetzt bin ich über 40 Jahre in diesem Geschäft und habe schon das eine oder andere erlebt. Und heute möchte ich über ein Erlebnis mit dem Wochenmagazin profil berichten:

Ich habe den bekanntesten und - ehemals - größten Immobilienmagnaten Europas, René Benko, exklusiv fotografiert, als er von der Polizei dem Parlament ausgeliefert wurde, um als Auskunftsperson im U-Ausschuss Rede und Antwort zu stehen. Eines dieser Bilder wurde vor kurzem auf dem Cover des profil gedruckt. 

Das Titelbild fiel mir zum ersten Mal in einem großen Supermarkt auf. Zuerst habe ich es gar nicht erkannt, dann bin ich aus allen Wolken gefallen, das war doch tatsächlich mein Foto, also das, was davon übrig war, nachdem sich der Art-Direktor des profil darüber her gemacht hatte.

René Benko wurde ein weißes Shirt unter das Sakko montiert auf dem „I ❤️ MOM“ steht. Dem Polizisten im Hintergrund wurde eine schicke Flieger-Sonnenbrille und ein Schnurrbart verpasst, sein angehängter Ausweis wegretuschiert und das Abteilungsabzeichen auf der rechten Brust unleserlich gemacht. Es wurde noch der Poller wegretuschiert und das ganze Bild etwas verbreitert und abgedunkelt, ausgenommen René Benko. 

Der Vergleich des Covers mit den Fotos in meiner Bilddatenbank ergab, es war wirklich mein Foto. „Was für eine Katastrophe“ war mein erster Gedanke! Ich hatte dieser Montage nie zugestimmt und konnte mich auch nicht mit ihr anfreunden, zu gebastelt sah sie aus, irgendwie unfertig. Viel länger als eine halbe Stunde kann das nicht gedauert haben.

Meine Überraschung wich dann allerdings dem aufkommenden Ärger. Wie konnte man so etwas machen, ohne Rücksprache, weder mit APA-PictureDesk (über den das Bild vertrieben wird) noch mit mir, dem Urheber des Originalfotos? Es  ist im Urheberrecht eindeutig festgeschrieben, dass Fotos und natürlich auch Montagen nur mit Genehmigung des Urhebers veröffentlicht werden dürfen. 

 Dann ging ich auf die Suche nach der ebenfalls obligatorischen Urhebernennung. Ich fand sie zwar, allerdings nicht direkt beim Bild sondern 6 Seiten (!) weiter ganz winzig und hochkant bei der Inhaltsangabe.

Der Vergleich des Covers mit den Fotos in meiner Bilddatenbank ergab, es war wirklich mein Foto. „Was für eine Katastrophe“ war mein erster Gedanke! Ich hatte dieser Montage nie zugestimmt und konnte mich auch nicht mit ihr anfreunden.

Meine Überraschung wich dann allerdings dem aufkommenden Ärger. Wie konnte man so etwas machen, ohne Rücksprache, weder mit APA-PictureDesk (die Bilddatenbank,. auf der das Bild vertrieben wird) noch mit mir, dem Urheber des Originalfotos? Es  ist im Urheberrecht eindeutig festgeschrieben, dass Fotos und natürlich auch Montagen nur mit Genehmigung des Urhebers veröffentlicht werden dürfen. 

Dann ging ich auf die Suche nach der ebenfalls obligatorischen Urhebernennung. Ich fand sie zwar, allerdings nicht direkt beim Bild sondern 6 Seiten (!) weiter,

Dazu kam, dass dieser Urheberhinweis für ALLE Bilder der Inhaltsseite und des Covers galt. Das macht dann in Summe 3 Zeilen aus, die 8,6cm lang und insgesamt ganze 5mm hoch sind. Es ist alles in Großbuchstaben geschrieben, was aus dem Text eine auch mit guter Brille schwer lesbare BUCHSTABENWURST macht. Erschwerend kommt hinzu dass der gesamte Urheberhinweis nicht nur winzig sondern auch noch hochkant gesetzt ist.

Urheberrechtlich muss der Urheber eindeutig den jeweiligen Fotos zuzuordnen sein, dem wird dieser Sammelcredit ohne genaue Lokalisierung der meisten Fotos nicht gerecht.

In dieser winzigen Urhebernennung steht dann zwar eindeutig COVER: (Sekunde, ich muss die Lupe holen), dann aber FOTOBEARBEITUNG: ERICH SCHILLINGER; BILD: GEORGES SCHNEIDER /PHOTONEWS.AT/PICTUREDESK.COM 


 






  



Man nennt also diese Fotomontage eine „Fotobearbeitung“ und schreibt den „Fotobearbeiter“ noch VOR dem Urheber hin. „Fotobearbeitung“ ist aber höchst irreführend, es ist nun mal eine Montage. Für ernsthafte journalistische Medien und damit auch bei geförderten sogenannten "Qualitätsmedien" betrachte ich es in den Zeiten der immer schwerer zu erkennenden Fake-News geradezu als Verpflichtung, dass man Montagen deutlich als solche kennzeichnet, ebenso wie auch alle KI-Bilder!

Und dann kam so langsam die Enttäuschung in mir hoch. Warum schafft es ein etabliertes "Qualitätsmedium" wie das profil nicht, adäquate Urhebernennungen zu drucken, die dem Urheberrecht vollumfänglich entsprechen? Fehlt es an Respekt vor der Arbeit der Fotografinnen und Fotografen? 

Das profil hat - nach meiner Intervention bei APA-PictureDesk - über die Agentur eine monetäre Wiedergutmachung angeboten und sich mit diesem ERRATUM im Inhalt eines der Folgehefte entschuldigt. Das muss man hoch anerkennen!

Allerdings kann man davon ausgehen, dass eine Klage ein Mehrfaches an Entschädigung gebracht hätte, ganz abgesehen von einem Widerruf auf der Titelseite.

Aber muss man wirklich alles mit Klagen klären? Wir sitzen alle im selben Boot, und in diesem Fall ging es mir vor allem darum, etwas mehr Respekt für unsere Arbeit einzufordern.

Hinter jedem Foto steckt ein Mensch (sogar hinter KI-Bildern, wurden sie doch mit unseren Bildern, auch aus Datenbanken, angelernt), der seine Kreativität, sein Können und Engagement und eine sündteure Fotoausrüstung samt IT einbringt, um das aktuelle Geschehen in Bildern festzuhalten. Ohne diese Bilder wäre jede Publikation in Print oder Online eine Bleiwüste.

Für uns freie Fotograf:innen ist es ohnehin schon schwer genug, mit den Pressefotoabdruckhonoraren im ein- und zweistelligen Eurobereich, die eher die Regel als die Ausnahme sind, wirtschaftlich zu überleben. Es gibt kaum Nachwuchs, die Tageszeitungen und Magazine, die es noch auf dem Markt gibt, greifen immer mehr auf die Agenturbilder zurück, die pauschal verrechnet werden, egal wie viele Bilder das Medium nutzt. Immer ähnlicher werden daher auch die Produkte, die unsere Bilder nutzen, sei es Online oder im Print. Ist das wirklich so gewollt?

Dazu kommt leider, dass seitens der Politik den selbstständigen, gewerblichen Pressefotograf:innen und auch internationalen Agenturen immer öfter der Zugang zu wichtigen politischen Terminen verwehrt und nur noch die APA zugelassen ist. Dabei wird ein ganz normaler Player am Markt, die nichtstaatliche APA, als wirtschaflich selbstständige Genossenschaft zum Schaden aller anderen wirtschaftlich selbständigen Fotojournalist:innen ungerechtfertigt bevorzugt. Dazu aber ein andermal mehr.

Diese Geschichte ist nur eine von vielen. Täglich werden Urhebernennungen in Medien vergessen, verkürzt oder einfach unterschlagen. Oft sind die Fotohinweise falsch, und beim Credit nur die Vertriebsagentur zu nennen, ist auch nicht ausreichend, weil die Agentur eben nicht der Urheber ist.

Wir müssen wieder ein Bewusstsein dafür schaffen, dass korrekte Urhebernennungen im Urheberrecht fest verankert sind, genauso wie Belegexemplare. Wann habt ihr, liebe Kolleg:innen, das letzte Mal ein Belegexemplar nach einer Veröffentlichung erhalten? 

Bildagenturen haben in ihren Verträgen meist Klauseln zum Urheberrecht und allgemeine Nutzungsbedingungen. Aber nur einige wenige setzen ihre Bedingungen auch systematisch durch. Das Einhalten des Urheberrechtsgesetzes wäre aber das ganz kleine 1x1 des Journalismus, das alle Medienschaffenden beherrschen sollten.

Wir Fotografinnen und Fotografen müssen uns viel öfter wehren, wir haben Rechte und wir sollten diese auch durchsetzen. Scheut euch nicht, diverse Verfehlungen euren Vertriebsagenturen zu melden, und fordert sie auf, zu intervenieren! Oft kommt man dann zu Lösungen zum Vorteil beider Seiten. Und ja: Zu Tode gefürchtet ist auch gestorben.

PS: Rechtliche Beratung und Unterstützung gibt es für Mitglieder beim SYNDIKAT FOTO FILM und - für Berufsfotograf:innen mit Gewerbeschein - über den RSV/Rechtsschutzverband der Berufsfotografie. Dafür zahlt jeder von uns Grundumlage, also nutzt dieses Service!